Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel: Umfang der Tätigkeit

Das Institut für Neurokompetenz – Bildungs- und Förderverein für Potentialentfaltung und Selbstbestimmung auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, bietet Beratungsleistungen im Bereich der Lebens- und Sozialberatung insbesondere für persönliche Beziehung und Persönlichkeitsentwicklung, die Ausbildung am Institut für Neurokompetenz und den Verkauf von Büchern. Das Institut für Neurokompetenz, betreibt zu diesem Zweck das Institut für Neurokompetenz.

 

Die Tätigkeiten des Instituts für Neurokompetenz, umfassen keine therapeutische oder medizinische Evaluierung und Bewertung des Auftraggebers/Auftraggebers zur Ermöglichung einer (Heil-)Behandlung oder einer damit verbundenen konkreten therapeutischen oder medizinischen Behandlung.

 

Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr des Instituts für Neurokompetenz, sowie für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr über den Onlineshop (nachfolgend „IFN“) gelten ausschließlich die nachstehenden AGB; sie sind auch für alle künftigen Geschäfte verbindlich, selbst wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Alle vor diesem Datum veröffentlichten Geschäftsbedingungen verlieren mit diesem Datum ihre Gültigkeit.

 

Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen - insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners von IFN (in der Folge kurz „Auftraggeber“) - werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von IFN ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

 

Mit der Abgabe seiner Bestellung/seines Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden und ist an sie gebunden.

 

Angebote und Vertragsschluss

Gegenstand des Vertrages kann – je nach Produktbeschreibung von IFN – sowohl der Bezug von Waren im Wege einer Einmallieferung;

als auch der Bezug von Waren im Wege einer dauerhaften Lieferung (nachfolgend „Abonnementvertrag“); als auch mehrmonatige Coaching-Programme sein; als auch die Ausbildung im Institut für Neurokompetenz sein.

Die Präsentation der Waren, Abonnementverträge und Coaching-Programme durch IFN und im Webshop stellt kein bindendes Angebot von IFN auf Abschluss eines Vertrages dar.

 

Der Auftraggeber kann seine Bestellung/seinen Auftrag über das in den Online-Shop von IFN integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Auftraggeber, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Auftraggeber das Angebot auch per E-Mail (office@neurokompetenz.org) oder per Online-Kontaktformular gegenüber IFN abgeben.

 

Sofern für das jeweilige Coaching-Programm nichts anderes angegeben ist, erfolgt die verbindliche Anmeldung persönlich nach einem Erstgespräch mit IFN oder einem/r IFN zuzuordnenden Mitarbeiter:in. Die Buchung ist verbindlich.

 

Angebote von IFN werden ausschließlich schriftlich erteilt und sind unverbindlich. Angebote von IFN sind für einen Zeitraum von 7 (sieben) Tagen gültig.

 

IFN behält sich eine Prüfung der Bestellung in jeglicher Hinsicht vor. Der jeweilige Vertrag gilt daher erst mit Abgabe einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch IFN als geschlossen.

 

Von IFN übersendete Auftragsbestätigungen sind vom Auftraggeber unverzüglich zu prüfen und gelten mangels schriftlichen Widerspruches binnen 7 (sieben) Tagen ab Zustellung der Auftragsbestätigung als richtig und vollständig anerkannt.

 

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive Umsatzsteuer und sonstige öffentlichen Abgaben und Gebühren. Rechnungen sind ohne Skontoabzug wie folgt zur Zahlung fällig:

 

Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal Credit“ (Ratenzahlung via PayPal) tritt IFN seine Zahlungsforderung an PayPal ab. Vor Annahme der Abtretungserklärung von IFN führt PayPal unter Verwendung der übermittelten Kundendaten eine Bonitätsprüfung durch. IFN behält sich vor, dem Auftraggeber die Zahlungsart „PayPal Credit“ im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses zu verweigern. Wird die Zahlungsart „PayPal Credit“ von PayPal zugelassen, hat der Auftraggeber den Rechnungsbetrag zu den vom IFN festgelegten Konditionen, die ihm im Online-Shop von IFN mitgeteilt werden, an PayPal zu bezahlen. Er kann in diesem Fall nur an PayPal mit schuldbefreiender Wirkung leisten. IFN bleibt jedoch auch im Falle der Forderungsabtretung zuständig für allgemeine Kundenanfragen zB zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.

 

Bei Auswahl der Zahlungsart „SOFORT“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden „SOFORT“). Um den Rechnungsbetrag über SOFORT bezahlen zu können, muss der Auftraggeber über ein für die Teilnahme an SOFORT frei geschaltetes Online-Banking-Konto verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber SOFORT bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von SOFORT durchgeführt und das Bankkonto des Auftraggebers belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart SOFORT kann der Auftraggeber im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ abrufen.

Für vom Auftraggeber angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht jedenfalls auch Anspruch auf ein angemessenes Entgelt.

 

Selbiges gilt für Überschreitungen des Angebotes, die durch Änderung des Auftraggebers bewirkt werden. Diese gelten als vom Auftraggeber genehmigt, auch wenn keine Benachrichtigung durch IFN erfolgt und sind angemessen zu vergüten.

 

Für Verbraucher gilt: Sofern der Auftraggeber mit einer vereinbarten (Teil)Zahlung in Verzug gerät, ist IFN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

 

Für Unternehmer gilt: Sofern der Auftraggeber mit einer vereinbarten (Teil)Zahlung in Verzug gerät, ist IFN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

 

Bei Zahlungsverzug ist IFN weiters berechtigt, das Gesamtentgelt bzw. die gesamten noch offenen Forderungen für bereits erbrachte Leistungen fällig zu stellen, sofern eine rückständige Leistung zumindest seit 6 (sechs) Wochen fällig ist und IFN den Auftraggeber unter Androhung der Fälligstellung und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 (zwei) Wochen erfolglos gemahnt hat. Darüber hinaus ist IFN auch berechtigt, die weitere Erfüllung sämtlicher bestehender Rechtsgeschäfte zu unterlassen, wenn der Auftraggeber mit irgendeiner Verbindlichkeit gegenüber IFN in Verzug gerät. IFN ist erst dann wieder zur Fortsetzung der Leistungen verpflichtet, wenn der Auftraggeber unabhängig von der ursprünglichen vertraglichen Fälligkeit sämtliche Entgelte für bereits erbrachte Leistungen seitens IFN bezahlt und für die offenen Leistungen von IFN das gesamte vereinbarte Entgelt vorausbezahlt hat.

 

Sämtliche durch den Zahlungsverzug verursachte Spesen sowie Mahn- und Betreibungskosten (insbesondere die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben, bzw. wenn IFN das Mahnwesen selbst betreibt € 12,00 pro erfolgter Mahnung sowie € 6,00 pro Halbjahr für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses) einschließlich der Rechtsbeistandskosten hat der Auftraggeber zu tragen.

 

Bei frühzeitigem Abbruch des Bezugs von Waren, eines Coachings oder einer Ausbildung seitens des Auftraggebers ist eine Rückerstattung des Entgelts nicht möglich. Das Recht eines Verbrauchers, einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.

 

Zurverfügungstellung von Digitalen Dienstleistungen und Inhalten

 

„Software, App und Digitale Inhalte“

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage des von IFN dem Auftraggeber aus der jeweiligen Produktbeschreibung zur Verfügung zu stellende Software, App bzw digitale Inhalte geschlossenen Vertrages über die Nutzung der in der jeweiligen Produktbeschreibung beschriebenen Software, App bzw digitalen Inhalte (im Folgenden kurz „Digitale Dienstleistung und Inhalte“).

 

Dabei handelt es sich um browserbasierte, plattformübergreifende Digitale Dienstleistungen und Inhalte. Voraussetzung für die Verwendung dieser Digitalen Dienstleistungen und Inhalte ist eine ständige Internetverbindung, für welche der Auftraggeber zu sorgen hat. Sofern sich aus der Inhaltsbeschreibung im Online-Shop von IFN nichts anderes ergibt, räumt IFN dem Auftraggeber an den überlassenen Inhalten das nicht ausschließliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen Inhalte ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen.

 

Die Rechtseinräumung wird erst wirksam, wenn der Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat. IFN kann eine Benutzung der vertragsgegenständlichen Inhalte auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.

 

Der Auftraggeber und erhält von IFN Lizenzschlüssel für die Digitalen Dienstleistungen und Inhalte zur Verwendung. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Verwendung der Digitalen Dienstleistungen und Inhalte die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen formulierten Rechte und Pflichten einzuhalten.

 

Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist berechtigt, über den ihm zur Verfügung gestellten Account die Digitale Dienstleistungen und Inhalte zu nutzen.

 

IFN ist verpflichtet, die zur Benützung des Accounts notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen und aufrecht zu erhalten.

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Änderung seiner personenbezogenen Daten und seiner Zustelladresse binnen 7 (sieben) Tagen an IFN zu melden. Der Auftraggeber hält IFN für die Unterlassung einer solchen fristgerechten Änderungsmeldung schad- und klaglos.

 

IFN stellt, sofern nichts anderes vereinbart wird, ausschließlich die Digitale Dienstleistungen und Inhalte bzw den Zugriff zu den Digitale Dienstleistungen und Inhalte zur Verfügung. Die zur Nutzung dieser Digitale Dienstleistungen und Inhalte notwendigen technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen, wie ein geeignetes Endgerät oder eine ständige Internetverbindung, hat der Auftraggeber zu schaffen.

 

IFN behält sich das Recht vor, die Digitale Dienstleistungen und Inhalte jederzeit zu modifizieren oder zu verbessern, insoweit daraus keine Nutzungsbeeinträchtigung für den Auftraggeber ergibt. Dadurch können optische, technische, inhaltliche oder sonstige Veränderungen entstehen. Ein Anspruch auf Verbesserung oder Modifikation besteht für Auftraggeber lediglich insoweit, als dass durch die Änderungen die bisherige Nutzung beeinträchtigt wird.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Digitale Dienstleistungen und Inhalte nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen. Der Auftraggeber hält IFN und sämtliche seiner Erfüllungsgehilfen hinsichtlich aller nachteiligen Folgen klag- und schadlos, die aufgrund einer rechtswidrigen, missbräuchlichen oder sonst pflichtwidrigen Verwendung der Digitale Dienstleistungen und Inhalte und der damit verbundenen Leistungen entstanden sind.

 

Erfasst sind insbesondere auch Schäden, die sich aus der unrichtigen Angabe von Daten und Fakten ergeben, oder aus der Verletzung personenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder sonstiger Normen durch den Auftraggeber.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich bei sonstiger Haftung, die Zugangsdaten zu seinem Account vertraulich und sorgfältig zu behandeln und keinesfalls an Dritte weiterzugeben. Sofern IFN eine Weitergabe der Inhalte an Dritte gestattet, hat der Auftraggeber die Personen, denen er die Zugangsdaten zu seinem Account zur Verfügung stellt, über die aus diesen Nutzungsbedingungen resultierenden Pflichten aufzuklären.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich nach jeder Nutzung der Digitale Dienstleistungen und Inhalte mit seinem Account auszuloggen und sich vor jeder Verwendung wieder neu einzuloggen, um missbräuchliche Verwendung seines Accounts im Falle von Verlust oder Diebstahl zu verhindern.

 

Der Auftraggeber erklärt, IFN für alle Folgen und Nachteile, die aus einem Verlust, Diebstahl oder der Weitergabe seiner Logindaten oder einem Verlust, Diebstahl oder der Weitergabe seines Endgeräts während aufrechten Logins in den Digitalen Dienstleistungen und Inhalten resultieren, schad- und klaglos zu halten.

 

Es obliegt dem Auftraggeber, motiviert und eigenverantwortlich die Inhalte der Ausbildung umzusetzen sowie insbesondere mit Neugierde, Lernwilligkeit und Interesse an der Ausbildung teilzunehmen.

 

Der Auftraggeber muss sowohl zu Beginn, als auch während der Ausbildung über die psychischen sowie physischen Kapazitäten verfügen, um diese anspruchsvolle Ausbildung ohne Gefahr für die Gesundheit des Auftraggebers zu absolvieren. Der Auftraggeber hat dies regelmäßig zu reflektieren und ist selbst dafür verantwortlich, sich auf diesen Prozess einzulassen sowie im Falle von Schwierigkeiten sowohl professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, als auch die Kursleitung zu informieren.

 

Verfügbarkeit

IFN verpflichtet sich, die von ihm vereinbarungsgemäß zu erbringenden Leistungen grundsätzlich uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen.

Ein gänzlich fehlerfreies oder unterbrechungsfreies System kann allerdings schon aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, weswegen von IFN keine bestimmte Verfügbarkeit zugesichert wird.

 

Sonstiges

In den Digitalen Dienstleistungen und Inhalten sind Applikationen und Inhalte Dritter bzw. Links auf Inhalte Dritter enthalten. IFN haftet nicht für diese Inhalte oder die technische Funktionalität der diesbezüglich zur Verfügung gestellten Schnittstellen oder Applikationen. Soweit Links zu Websites oder Applikationen Dritter hergestellt werden, nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass diese von Dritten betrieben werden und IFN keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Seiten und auf die dort veröffentlichten Informationen hat.

 

IFN übernimmt keine Haftung für die Eignung der Digitale Dienstleistungen und Inhalte für den vom Auftraggeber beabsichtigten Zweck. Gleiches gilt für bloß optische, den ordentlichen Gebrauch der Digitalen Dienstleistungen und Inhalte nicht beeinträchtigende, Abweichungen.

 

Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, sind von IFN nicht zu vertreten. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere alle Einwirkungen deren Verhütung oder Abwendung außerhalb des Einflussvermögens von IFN liegen.

 

Der Bezug von Waren oder die Nutzung von Dienstleistungen, welche von IFN angeboten werden, kann keine ärztliche Behandlung oder Therapie ersetzen. Diese sind kein Ersatz für psychologische oder psychotherapeutische Untersuchung oder Behandlung und auch kein Ersatz für ärztliche Diagnose und Therapie. Sämtliche Aussagen und Ratschläge sind keine Diagnose der Therapie, sondern stellen reine energetische Zustandsbeschreibungen dar. Für eine schulmedizinische Diagnoseerstellung und Heilbehandlung ist nur der Arzt zuständig. Therapie in der Heilkunde darf nur von dafür zugelassenen Personen vorgenommen werden, wie beispielsweise Ärzten, Psychotherapeuten oder Heilpraktikern. Andere Personen dürfen daher eigenverantwortlich keine Störungen mit Krankheitswert behandeln, können aber cotherapeutisch arbeiten und in allen anderen Fällen, die nicht in den Bereich der Heilkunde fallen, wie z.B. bei Selbstwertproblematiken, vielen minderschweren Formen von Ängsten, bei sozialen Konflikten, Lebensfragen, Umgang mit Stress und vieles andere mehr.

 

IFN bietet keine Rechtsberatung, Finanzberatung oder Unternehmensberatung an. Die bereitgestellten Information sind nicht als solche Beratung zu verstehen. Zur Rechts-, Finanz-, Unternehmensberatung hat sich der Auftraggeber an andere, hierzu qualifizierte Stellen zu wenden.

 

IFN schuldet lediglich das Bemühen um den Erfolg eines Coachings oder Ausbildungserfolgs des Auftraggebers. Der Auftraggeber anerkennt, dass IFN alle Anstrengungen unternommen hat, die Kursinhalte sowie das Potential des Produkts vollständig und akkurat darzustellen, jedoch keine spezifischen Resultate garantieren kann. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für seinen eigenen Erfolg. Der individuelle Erfolg hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Erfahrung des einzelnen Auftraggebers und seiner Motivation und seiner Bereitschaft, sich voll darauf einzulassen. IFN kann keine Erfolgsgarantie abgeben.

 

Eigentumsvorbehalt

IFN behält sich an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten (auch Zinsen und allfällige Einbringungskosten) seitens des Auftraggebers das Eigentumsrecht vor. Der Eigentumsvorbehalt an bereits bezahlten Waren bleibt als Sicherungsmittel bis zur Bezahlung sämtlicher anderer Forderungen von IFN aufrecht.

 

Im Falle der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ermächtigt der Auftraggeber IFN schon jetzt, den Besitz seiner Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen und gewährt ihm zu diesem Zweck jederzeitigen freien Zutritt zu seiner Ware.

 

Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch IFN zulässig. Die Kaufpreisforderung gilt in diesem Fall bereits jetzt bis zur Höhe der IFN zustehenden Kaufpreisforderung samt Zinsen und Kosten an IFN abgetreten und ist IFN berechtigt, die Abtretung der Forderung offenzulegen.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder werden IFN Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist IFN berechtigt, die in seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleich zu setzen ist.

 

Sofern eine Pfändung oder sonstige Inanspruchnahme durch Dritte beim Auftraggeber erfolgt, hat dieser dies IFN unverzüglich mitzuteilen und das Eigentumsrecht IFN an der Vorbehaltssache nachweislich zu sichern.

 

Ausbildung & Unterlagen

Bei den angebotenen Ausbildungen handelt es sich um durch die Zertifizierungsstelle TÜV NORD CERT GmbH zertifizierte Ausbildungen. Im Zuge der Ausbildungen wird der Auftraggeber befähigt, gewisse Aspekte der Lebens- und Sozialberatung im Bereich der Neurokompetenz besser zu verstehen und an Dritte weiterzugeben.

 

Von IFN körperlich zur Verfügung gestellte oder elektronisch zugänglich gemachte Dokumente, wie insbesondere Konzepte, Muster und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von IFN. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung durch den Auftraggeber, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von IFN.

 

Die von IFN ausgegebenen Unterlagen können von IFN bei Nichterteilung eines Auftrages zurückgefordert werden.

 

Soweit IFN zur Vorbereitung eines Angebots des Auftraggebers Planungs- und Entwicklungsleistungen erbringt, sind diese bei Nichterteilung eines Auftrags durch angemessenes Entgelt zu vergüten. Unentgeltlichkeit der Planungs- und Entwicklungsleistung muss schriftlich vereinbart werden.

 

Leistungsfristen und Leistungsausführung

Die Leistungsfristen bzw. -termine werden von IFN nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Fertigstellung. Vom Auftraggeber etwaig gestellte Fixtermine werden seitens IFN nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich und schriftlich als Fixtermin bestätigt.

 

Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung verzögert und wurde diese Verzögerung nicht von IFN verschuldet, werden vereinbarte Leistungsfristen oder Fertigstellungstermine entsprechend verlängert bzw. hinausgeschoben. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.

 

Wird die Leistungserbringung durch eine nicht in der Sphäre von IFN liegende Verzögerung unmöglich oder unzumutbar, kann IFN vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch erwächst. IFN behält in diesem Fall seinen Entgeltanspruch für sämtliche bis zum Rücktritt tatsächlich erbrachten Leistungen.

 

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber wegen Leistungs- oder Lieferungsverzuges ist nur unter Setzung einer angemessenen - zumindest 14tägigen - Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Leistungs- oder Lieferungsteil bezüglich dessen Verzug vorliegt. Sollten aus einem von IFN verursachten Leistungs- oder Lieferverzug Schäden, Folgeschäden oder entgangener Gewinn resultieren, so ist deren Ersatz bei leichter Fahrlässigkeit von IFN ausgeschlossen.

 

Sofern ein Zeitpunkt für die Erbringung der Werkleistung bestimmt wurde, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von IFN den Leistungszeitpunkt zu verschieben. Sofern IFN jedoch einer solchen Verschiebung zustimmt, ist er berechtigt, das Entgelt - falls gerechtfertigt - entsprechend anzupassen.

 

Bei Annahmeverzug des Auftraggebers ist IFN berechtigt, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

 

Im Falle der Zustimmung des Auftraggebers zum Widerruf einer Bestellung trotz aufrechter Bindung durch IFN, ist dieser berechtigt, eine verschuldensunabhängige und nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Auftragswertes zzgl. USt ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Auftraggeber zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.

 

Sofern nicht ausdrücklich Gesamtlieferung vereinbart ist, ist IFN berechtigt, die Lieferung auch in Teilen durchzuführen und Teilrechnungen zu legen.

 

Für den Fall einer Stornierung ist IFN im Hinblick auf die Bestimmungen des § 1168 ABGB berechtigt, einen pauschalen Entschädigungsbetrag von 30% der Nettoauftragssumme zu fordern. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren angemessenen Entschädigungsbetrags bleibt IFN vorbehalten.

 

Gewährleistung und Haftung

Gewährleistung wird von IFN ausschließlich für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften seiner Produkte/Gewerke und für gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften geleistet, nicht jedoch für die Eignung des Gewerks/Produkts für bestimmte Zwecke des Auftraggebers.

 

Für Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht gemäß § 377 UGB.

 

Der Auftraggeber hat bei sonstigen Anspruchsverlust jede Lieferung und Leistung unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen nach Lieferung bzw. Leistung auf sichtbare Mängel zu überprüfen und festgestellte Mängel schriftlich in detaillierter Weise ebenso unverzüglich, zu rügen.

 

Die Gewährleistungsfrist beträgt für die Leistungen von IFN gegenüber Unternehmern 6 (sechs) Monate ab Lieferung und beginnt mit Übergabe der Waren/Erbringung der Leistung an den Auftraggeber. Ersatzlieferungen oder Mängelbehebungen verlängern, hemmen oder unterbrechen die Gewährleistungsfrist nicht. Rückgriffsansprüche nach § 933b ABGB gegen IFN sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Mängeln berechtigt den Auftraggeber nicht zur Einrede des nicht erfüllten Vertrages und zu Änderungen von Zahlungsbedingungen.

Das Vorliegen von Mängeln ist vom Auftraggeber nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Den Auftraggeber trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mängelfeststellung durch IFN zu ermöglichen.

 

IFN ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Die Verbesserung erfolgt nach Wahl von IFN am Lieferort oder am Wohnort von IFN.

 

Zum Schadenersatz ist IFN in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IFN ausschließlich für Personenschäden.

 

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden haftet IFN nicht. Die Haftung von IFN verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Auftraggebers von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen 3 Jahren ab vollständiger Leistungserbringung.

 

Ein etwaiges Verschulden von IFN hat der Auftraggeber zu beweisen.

 

Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen die Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von IFN, aufgrund von Schädigungen, die diese dem Auftraggeber - ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Auftraggeber - zufügen.

 

Sofern, in welchem Fall auch immer, eine Pönale zulasten von IFN vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht und die Geltendmachung von über die Pönale hinausgehenden Schadenersatz ist ausgeschlossen.

 

Allfällig zu Recht bestehende Ersatzansprüche des Auftraggebers sind jedenfalls mit dem Wert der Auftragssumme des jeweiligen Auftrags begrenzt.

 

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot

Gegen Ansprüche von IFN kann der Auftraggeber lediglich mit gerichtlich festgestellten oder ausdrücklich schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Im Übrigen ist die Kompensation ausgeschlossen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen unter Hinweis auf Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche zurückzuhalten.

 

Verbrauchergeschäfte

Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des KSchG handelt, gelten die Bestimmungen dieser AGB nur insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen des KSchG oder FAGG in ihrer jeweils geltenden Fassung widersprechen.

 

Information zur Ausübung des Widerrufsrechts für Konsumenten:

 

Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt 14 (vierzehn) Tage ab dem Tag, an dem der Auftraggeber oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.

 

Falls der Auftraggeber die Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung erworben hat und diese Waren getrennt geliefert werden, beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem der Auftraggeber oder ein von diesem benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

 

Bei Dienstleistungsverträgen beträgt die Widerrufsfrist 14 (vierzehn) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

 

Sofern IFN der Informationspflicht über das Bestehen des Widerrufsrechts (Bedingungen, Fristen und Vorgangsweise für die Ausübung dieses Rechts) dem Auftraggeber gegenüber nicht nachgekommen ist, verlängert sich die Widerrufsfrist um zwölf Monate.

 

Sofern IFN die lnformationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab Inbesitznahme der Ware, oder bei getrennter Lieferung der letzten Ware, nachholt, so endet die Widerrufsfrist 14 (vierzehn) Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber diese Information erhalten hat.

 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 

Der Auftraggeber kann diese Erklärung jederzeit:

 

per E-Mail: office@neurokompetenz.org;

per Telefon: +43 664 5036218; oder


per Post:

Institut für Neurokompetenz – Bildungs- und Förderverein für Potentialentfaltung und Selbstbestimmung auch durch Hilfe zur Selbsthilfe

ZVR 1928902210

Baumbachstraße 19, 4020 Linz

erklären.

 

Der Auftraggeber kann dafür das hier abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, muss das jedoch nicht tun.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn der Auftraggeber seine Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag widerruft, hat IFN dem Auftraggeber alle Zahlungen, die IFN von diesem erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem er die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags erhalten hat.

Für diese Rückzahlung hat IFN dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, sofern mit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. IFN ist nicht berechtigt, dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte zu berechnen. Er ist jedoch berechtigt, die Rückzahlung zu verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder der Auftraggeber den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat – wobei der jeweils frühere Zeitpunkt maßgeblich ist.

 

Der Auftraggeber hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag, an dem er IFN über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an

 

Institut für Neurokompetenz, ZVR 1928902210, Baumbachstraße 19, 4020 Linz

 

zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber die Waren vor Ablauf der Frist von 14 (vierzehn) Tagen absendet.

 

Der Auftraggeber hat für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Auftraggeber IFN einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber IFN von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

In folgenden Fällen besteht kein Widerrufsrecht des Auftraggebers:

Beim Vertrag über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Beim Vertrag über Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Beim Vertrag über Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen

Beim Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Unternehmer – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs. 2 FAGG oder § 7 Abs. 3 FAGG – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Lieferung begonnen hat.


ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

 

Copyright & Datenschutz

IFN behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Marken- und Urheberechte, am gesamten Inhalt der Website, insbesondere an Marken, Logos, Texten, Grafiken, Fotografien, Layout und Musik, vor. Soweit die Nutzung nicht gesetzlich zwingend gestattet ist, bedarf jede über die vertraglichen Leistungspflichten hinausgehende Nutzung von Inhalten dieser Website, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von IFN. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass die Urheberrechte von IFN gewahrt und keine internen Geheimnisse, Dokumente, Videos oder sonstige Arbeitsmaterialien an Dritte weitergegeben oder öffentlich verwendet werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle direkt oder indirekt zur Kenntnis genommenen Informationen, Ideen, Pläne oder Materialien strikt vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IFN an Dritte weiterzugeben, zu verwerten oder zu verwenden.

 

Die persönlichen Inhalte des Auftraggebers sind vertraulich und werden nicht ohne Erlaubnis der betreffenden Person an Drittpersonen weitergegeben. Auch nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses ist der Auftraggeber an die dauerhafte Geheimhaltungspflicht gebunden.

 

Die aktuellen Datenschutzbestimmungen von IFN finden sich unter https://neurokompetenz.org/datenschutz/

 

Schlussbestimmungen

Jeder mit IFN nach diesen Vertragsbedingungen abgeschlossene Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Sofern der Auftraggeber Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU ist, gelten zudem die zwingenden Verbraucherschutz-bestimmungen des Rechts des Aufenthaltsstaates des Auftraggebers. Vertragssprache ist deutsch. Sofern von IFN Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, gelten im Falle eines Auslegungswiderspruchs vorrangig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache.

 

Soweit gesetzlich zulässig wird die Zuständigkeit des für 4020 Linz, Österreich, örtlich und sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Verbraucher haben entsprechend den Bestimmungen der EuGVVO unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Ansprüche gegen IFN auch in ihrem Wohnsitzstaat gerichtlich geltend zu machen.

 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Punkte dieser AGB. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.